Schiedsrichterausschuss des KFV Jerichower Land

Vorsitzender:  

Christian Schütze,  39291 Möser, Telf. 0178-4053172
 
E-Mail:             RedReferee@web.de 
 
 
SR-Ansetzer:
 
Christopher Bethke, 39288 Burg, Telf. 0170-4061077 
 
E-Mail:            christopherbethke@googlemail.com
 
 
SR-Lehrwart:
 
Daniel Günther, 39104 Magdeburg, , Telf. 0157-54093214
 
E-Mail:            danielguenther1705@icloud.com
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Jun SR

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Ab dem 1. Juni 2020 gelten weltweit modifizierte Fußballregeln. Das International Football Association Board (IFAB), das allein berechtigt ist, Anpassungen vorzunehmen, will mit den diesjährigen Neuerungen das Spiel "noch attraktiver und fairer" machen. Ob das gelingen wird? Ein Streifzug durch die wichtigsten geänderten Regeltexte:

Ein Spieler, der ausgewechselt wird, muss das Spielfeld über die nächste Begrenzungslinie verlassen

Damit der Ausgewechselte "keine Zeit schinden kann", wie das IFAB erklärt, muss er wie schon bei Verletzungen üblich das Spielfeld dort verlassen, wo es am schnellsten geht - es sei denn, er liegt auf einer Trage oder muss um seine Sicherheit fürchten. Das Abklatschen mit dem Einwechselspieler fällt also künftig im Normalfall aus.

Auch Trainer und Teamoffizielle können Gelb und Rot sehen

Weil entsprechende Tests erfolgreich verlaufen seien, können künftig Teamoffizielle auf oder vor der Bank "bei unsportlichem Betragen" ermahnt, verwarnt (Gelb) oder auf die Tribüne verwiesen (Rot) werden. Kann der Täter nicht eruiert werden, sieht stellvertretend der Cheftrainer die Karte.

Das Team, das den Münzwurf gewinnt, darf wählen, ob es anstößt

Die Kapitäne können sich entweder für eine Seite oder für den Anstoß entscheiden. Weil der Anstoß durch jüngste Regelanpassungen "dynamischer" geworden sei, würden sie sich oft Letzteres wählen, erklärt das IFAB. Die Seitenwahl gewinnen? Dieser Ausdruck ist 2019/20 nicht mehr korrekt.

Ein Schiedsrichterball erfolgt mit einem Spieler des Teams, das zuletzt in Ballbesitz war

"Damit soll der Vorteil, der vor der Unterbrechung bestand, wiederhergestellt werden", schreibt das IFAB. Bisher durften theoretisch beliebig viele Spieler um den Schiedsrichterball kämpfen, jetzt müssen abgesehen vom ausführenden Spieler alle anderen mindestens vier Meter Abstand halten.

Verändert der Schiedsrichter mit einer Ballberührung den Spielverlauf, gibt es Schiedsrichterball

Der Schiedsrichter ist künftig nicht mehr Luft: Wenn nach einer Ballberührung eines Offiziellen der Ball ins Tor geht, der Ballbesitz wechselt oder ein Angriff lanciert wird, wird die Partie unterbrochen.

Misslingt dem Torwart bei einem Rückpass der Klärungsversuch mit dem Fuß, darf er den Ball danach in die Hand nehmen

Das IFAB erklärt dazu: Sobald der Keeper "den Ball eindeutig spielt oder zu spielen versucht, darf er den Ball nach einem missglückten Klärungsversuch in die Hand nehmen, ohne dadurch ein Vergehen zu begehen, da eindeutig keine Absicht bestand, den Ball in die Hand zu nehmen".

Freistöße dürfen auch dann schnell ausgeführt werden, wenn der Referee noch Karten zeigen will

Der Schiedsrichter kann also in Zukunft Gelbe und Rote Karten auch erst bei der nächsten Spielunterbrechung zeigen, wenn die Mannschaft den fälligen Freistoß schnell ausführt und so zu einer Torchance kommt. "Es wäre unfair, diesen Angriff zu unterbinden", findet das IFAB. Allerdings ist eine schnelle Ausführung untersagt, wenn der Schiedsrichter bereits "mit dem Verfahren für die Disziplinarmaßnahme" begonnen hat.

Bei Abstößen und Freistößen im eigenen Strafraum muss der Ball den Strafraum nicht verlassen

Entscheidend ist nur noch, dass der Ball mit dem Fuß gespielt wurde und sich eindeutig bewegt. Tests hätten gezeigt, dass das Spiel dadurch "schneller und flüssiger wird", so das IFAB. Weiterhin müssen sämtliche Gegner dabei außerhalb des Strafraums bleiben und einen Abstand von mindestens 9,15 Meter einhalten.

Angreifende Spieler dürfen bei Freistößen nicht in der Mauer stehen

Wenn die Mauer aus drei oder mehr Spielern besteht, müssen die Akteure der angreifenden Mannschaft mindestens einen Meter Abstand zur Mauer einhalten - sonst gibt es einen indirekten Freistoß. Das soll Unruhe und Zeitschinderei eindämmen. Außerdem, meint das IFAB gar, verstoße das bisherige Verhalten "gegen das Wesen des Fußballs und schadet dem Ansehen der Sportart".

Torhüter müssen sich bei Elfmetern nur mit einem Fuß auf oder über der Linie befinden

Bisher hieß es lediglich, der Torwart müsse "auf der Torlinie zwischen den Pfosten bleiben, bis der Ball getreten wurde". Das hat das IFAB nun angepasst, die Regel wurde ohnehin ständig ungestraft missachtet. Künftig reicht es, wenn mindestens ein Teil seines Fußes auf oder über der Linie ist. Dies sei "zweckmäßiger und einfacher zu erkennen". Und: "Da der Spieler den Anlauf verzögern kann, ist es vertretbar, dass der Torhüter in Erwartung des Schusses einen Schritt machen darf."

Hand-Tore zählen nie - und auch unabsichtliche Handspiele können strafbar sein

Die umfassendste Regeländerung betrifft dieses Jahr das Handspiel. Neu ist zunächst: Wird ein Treffer mit Hand oder Arm erzielt, ist dieser prinzipiell irregulär. Es reicht sogar schon, wenn der Spieler mit Hand oder Arm in Ballbesitz kommt und sich so "einen klaren Vorteil verschafft", etwa zu einer Torchance kommt - ganz egal, ob das Handspiel absichtlich erfolgte oder nicht.

Absichtliche Handspiele bleiben strafbar. Unabhängig von der Absicht liegt nun aber "in der Regel" auch dann ein Vergehen vor, wenn der Spieler seine Körperfläche unnatürlich vergrößert oder wenn sich der Arm über der Schulter befindet und vom Ball touchiert wird. Das gilt auch, wenn der Ball aus kurzer Distanz kommt. Legitim ist es derweil, sich beim Fallen mit der Hand abzustützen, hier soll entsprechend kein Handspiel (mehr) gepfiffen werden. Und auch wenn der Ball vom eigenen Körper oder vom Körper eines beliebigen anderen Spielers, der sich in der Nähe befindet, an Hand oder Arm springt, sollen die Referees ab sofort nicht mehr pfeifen (wenn eben nicht auch die Körperfläche unnatürlich vergrößert oder der Arm über der Schulter ist). Der Ballkontakt sei in diesen Situationen schließlich "oft unvermeidbar", so das IFAB.

Die neuen Formulierungen sollen den Ermessensspielraum des Referees bei Handspielen einschränken. Ob sie aber auch die endlosen Diskussionen einschränken, wird sich erst noch zeigen.

Mitteilung des Schiedsrichterausschusses

1.   Schiedsrichteransetzungen

Bei allen vom KFV Fußball angesetzten Pflichtspielen im Frauen- und Männerspielbetrieb, bei allen Pflichtspielen, die im Nachwuchs von A- bis D-Jugend ausgetragen werden, sowie bei angesetzten Pflichtspielen des Fußballverbandes Sachsen – Anhalt (FSA) werden geprüfte Schiedsrichter und Assistenten angesetzt. Bei allen weiteren Pflichtspielen (außer bei Pokalendspielen) sind die platzbauenden Gemeinschaften für die Bereitstellung von geprüften Schiedsrichtern verantwortlich. Bei Pokalendspielen auf neutralen Plätzen erfolgt die Ansetzung von Schiedsrichtern durch den Schiedsrichterausschuss.

Die als einsatzfähig gemeldeten Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterausschuss des KFV Fußball zu den Pflichtspielen angesetzt, sofern sie sich nicht termingerecht vorher abgemeldet haben. Bei nachfolgenden Verstößen wird jeweils ein Ordnungsgeld / Ordnungsstrafe erhoben.

Als Verstöße gelten:

  • Unentschuldiges Nichtantreten zu einem festgelegten Einsatz.

  • Nichtbestätigung eines Spieles im DFBnet.

  • Spielleitung ohne Auftrag.

  • Spieltausch ohne Genehmigung.

  • Unvollständige Angaben im Spielbericht.

  • Falsche Fahrtkostenabrechnung zu Gunsten des Schiedsrichters.

  • Unentschuldigtes Fehlen bei Pflichtveranstaltungen.

  • Unbegründete verspätete Absage einer Spielleitung.

  • Fehlende Eintragungen von Sperrterminen im DFBnet.

  • Fehlende Mitteilung von Sperrterminen an den Schiedsrichterausschuss des KFV.

 2.   Schiedsrichter-Entschädigungen

Die Entschädigung von Schiedsrichtern und Assistenten hat immer nach Spielschluss in der Schiedsrichterkabine durch die platzbauende Gemeinschaft nach den gültigen Richtlinien erfolgen.

Bei Pokalendspielen im Jugendbereich tragen die beteiligten Gemeinschaften die Schiedsrichterkosten zu gleichen Teilen, wenn nicht anderweitige Regelungen vorher vereinbart werden. Im Pokalendspiel der Männer trägt der KFV Fußball oder die gemäß abgeschlossener Vereinbarung mit der Durchführung beauftragte Gemeinschaft die anfallenden Schiedsrichterkosten.

Die Höhe der Entschädigung ist in der Finanzordnung ersichtlich. Dabei zählt die Spielklasse der Heimmannschaft als Berechnungsgrundlage, nicht die Qualifikation des Schiedsrichters.

Bei Spielausfällen ist nur die halbe Entschädigung sowie das Fahrgeld abzurechnen.

Die Schiedsrichterabrechnung ist getrennt sowohl auf dem Spielberichtsbogen als auch per Quittung an die platzbauende Gemeinschaft detailliert durch den Schiedsrichter nachzuweisen. Dabei ist grundsätzlich die kürzeste Fahrstrecke zu wählen, diese ist auf der Quittungsrückseite darzustellen. Bei Doppeleinsätze (zwei Spiele nacheinander) ist jeweils die Hälfte der Fahrtkosten je Spiel anzuwenden.

Die Schiedsrichter, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Jerichower Land haben, dürfen ihre Fahrtkosten bei Spielleitung auf Kreisebene erst ab der Kreisgrenze des Jerichower Landes abrechnen.

Die Vertreter der Gemeinschaften prüfen die Einhaltung der Finanzordnung noch vor Ort.

Die Gemeinschaften sind berechtigt, nachträglich die Fahrtkostenabrechnungen durch den Schiedsrichterausschuss prüfen zu lassen.

 3.   Bereitstellung von Schiedsrichtern

Die gültige Spielordnung des Fußballverbandes Sachsen – Anhalt regelt in § 13 (6) die Anzahl der von den Gemeinschaften zu stellenden einsatzfähigen Schiedsrichter. Eine nicht ausreichende Gestellung von einsatzfähigen Schiedsrichtern oder –beobachtern, die also am Spieljahresende mindestens 20 Einsätze bzw. 5 Beobachtungen nachweisen müssen, zieht automatisch eine Verhandlung des Sportgerichtes im KFV Fußball Jerichower Land nach sich. Weiterhin ist zu beachten, dass gemäß § 7 als weiteres Kriterium der Einsatzbereitschaftsbewertung die Teilnahme an den Weiterbildungsver-anstaltungen, im KFV Jerichower Land, mindestens zwei Lehrabende, nachzu-weisen sind.

Bei Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich der Altersklassen A – und B – Jugend muss dem Schiedsrichterausschuss mitgeteilt werden, welcher Verein, der an der Spielunion beteiligt ist, einen Schiedsrichter zu stellen hat. Erfolgt diesbezüglich vor Spieljahresbeginn keine Mitteilung, muss der federführende Vereine einen Schiedsrichter stellen.

Für in diesem Spieljahr neu gebildeten Nachwuchsmannschaften der Altersklassen A – und B – Jugend entfällt die Meldung eines Schiedsrichters. Diese Regelung gilt nicht, wenn diese Mannschaften im zurückliegenden Spieljahr anderen Spielgemeinschaften angehörten oder als eine eigene Vereinsmannschaft am Spielbetrieb teilnahmen.

 4.   Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichtern

4.1  Weiterbildungen

Gemäß § 5 und § 7, Abschnitt 2 der Schiedsrichterordnung des FSA sind alle Schiedsrichter verpflichtet, die angesetzten Weiterbildungsveranstaltungen des Schiedsrichterausschusses zu besuchen.

 

Ausbildungsorte werden zeitnah und im Vorfeld bekannt gegeben,
(zentraler Ausbildungsort ist der Standort Burg. Im Wechsel erfolgt hier auch eine Weiterbildung im Südbereich und im Nordbereich des KFV Jerichower Land)

4.2  Neuausbildung

 
Anmeldung aller Anwärter bitte direkt an den Schiedsrichterobmann Christian Schütze. Um eine weitreichende und gute Neuausbildung zu gewährleisten wird eine Kooperation mit den angrenzenden Kreis-/Stadtfachverbänden angestrebt.

SRDieses Schiedsrichterteam hatte 2018 die Ehre, das Pokalendspiel der Männer zwischen SG Blau-Weiß Niegripp und SG Blau-Weiß Gerwisch in Gladau zu leiten.

Von links: Saskia Köppe, Christian-Eric Berthold, Felix Krüger und Michael Schwindack