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Ergänzende Hinweise zum Spieljahr 2023 / 2024

Für die Durchführung aller Pflichtspiele in allen Kategorien und Altersgruppen (Frauen, Männer, Senioren, Jugend und Kinder) finden die Ordnungen und Satzungen des Fußballverbandes Sachsen – Anhalt in ihrer gültigen Fassung ausnahmslos Anwendung:

  • Spielordnung,

  • Jugendordnung,

  • Rechts- und Verfahrensordnung,

  • Finanzordnung,

  • Schiedsrichterordnung,

  • Trainerordnung,

  • Ausschreibung des KFV JL für Herrenmannschaften

 

Hinweis für Auswechselungen 

In allen Spielen im Herrenbereich ist das Auswechseln von bis zu 5 Sportfreunden möglich, Damit entfällt die bisherige Praxis der Möglichkeit des Wiedereinwechselns in der Kreisliga. 

Auf- und Abstiegsregelungen im Herrenbereich

Kreisoberliga / Kreisliga

  • Der Kreismeister steigt automatisch in die Landesklasse direkt auf.

  • Verzichtet der Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, kann dieses von einer der nachfolgenden 2 Mannschaften wahrgenommen werden.

  • Die Mannschaft, die nach Abschluss der Serie Tabellenplatz 12 einnimmt, steigt in die Kreisliga ab.

  • Die Mannschaften, die in der Kreisliga den ersten und zweiten Tabellenplatz belegen, steigen automatisch in die Kreisoberliga auf.

  • Verzichtet eine oder beide Mannschaften auf das Aufstiegsrecht, kann dieses von der nachfolgenden 3. Mannschaft wahrgenommen werden.

  • Werden weniger als 2 Aufsteiger in der Kreisliga zur Kreisoberliga gefunden, reduziert sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisoberliga

  • Für jede Mannschaft, die aus der Landesklasse absteigt, muss eine weitere Mannschaft der Kreisoberliga in die Kreisliga absteigen.

Sonderfall:

  • Ergibt sich aus vorstehender Regelung und den zu erwartenden Mann-schaftsmeldungen für 2024/25, dass mehr als 24 Herrenmannschaften im Kreisbereich spielen wollen, können die für den Abstieg gesetzten Vereine auf Antrag den Verbleib in der Kreisoberliga erwirken, bis 14 KOL-Mannschaften für die kommene Saison zur Verfügung stehen.

 Festlegung für die Bewertung von Feldverweisen

Wird einem Spieler oder einem Offiziellen in einem Spiel ein Feldverweis (Rote Karte) ausgesprochen, so wird vom jeweiligen Staffelleiter nach Vorlage des Schiedsrichterberichtes beim Sportgericht die Eröffnung eines sportgerichtlichen Verfahrens beantragt. Diese Unterlagen werden vom Sportrichter an die Vereine weitergeleitet, mit der Maßgabe, den Vorfall zu untersuchen und eine Stellungnahme innerhalb von 3 Tagen an deas Sportgericht zu senden. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann das Gericht von dem Verzicht auf rechtliches Gehör ausgehen und das Verfahren ohne Berücksichtigung der Meinung des Vereins abschließen und ein Urteil mit Kostenrechnung fällen.

Ordnung und Sicherheit

Bei allen Spielen treffen sich 15 Minuten vor Spielbeginn je ein Vertreter der beteiligten Mannschaften in der Umkleidekabine der Schiedsrichter zur Kontaktaufnahme. Diese Mannschaftsvertreter bilden während des Spieles neben dem Mannschaftskapitän den jeweiligen Ansprechpartner für den Schiedsrichter betreffs Ordnung und Sicherheit auf den Auswechselbänken oder der eigenen Fans.

Rassistische oder beleidigende Äußerungen von Zuschauern sind, soweit sie lokalisiert werden können, sofort zu unterbinden.

In Anlehnung an die „Rahmenrichtlinie für Ordnungsdienste“ des Fußballverbandes Sachsen–Anhalt sind für alle Männerspiele immer Ordnungsbücher zu führen, die nach dem Spiel vom Schiedsrichter gegengezeichnet werden.

Freundschaftsspiele

Entsprechend der Spielordnung sind Freundschaftsspiele von der jeweiligen Heimmannschaft anzumelden. Alle im Kreismaßstab spielenden Gemeinschaften melden bitte zentral mindestens 5 Tage vor dem Spiel an den DFB.net-Beauftragten mit folgenden Angaben ihre Spiele an:

- Spieltag und Anstoßzeit,

- beteiligte Vereine mit Spielklassenangabe,

- vorgesehener Schiedsrichter bzw. neutraler Schiedsrichter erwünscht.

Diese Spiele werden ebenfalls im DFB.net dargestellt unter „Kreisfreundschaftsspiele“ und die übrigen Beteiligten (Staffelleiter, SR-Ansetzer) darüber verständigt.