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Stellung von Schiedsrichtern:
Für Kleinfeldspiele in der E-Jugend werden keine Schiedsrichter zentral angesetzt! Der Platzverein muss sich um einen Schiedsrichter selbst bemühen. Auf Antrag und auf deren Kosten können am Spiel beteiligte Gemeinschaften auch neutrale Schiedsrichter beim Schiedsrichterausschuss anfordern.
Für alle AK ab der D-Jugend werden Schiedsrichter vom Schiedsrichterausschuss des KFV angesetzt, sollte bis Donnerstag-Abend kein Schiedsrichter angesetzt sein, ist der Heimverein verpflichtet, einen Schiedsrichter zu stellen.
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Spielgemeinschaften:
Die Bildung von Spielgemeinschaften im Jugendspielbetrieb ist auf Kreis- und Landesebene möglich. Hierbei ist der §11 der Jugendordnung des FSA zu beachten. Diese Spielgemeinschaften müssen in schriftlicher Form beantragt werden. Erst nach Zustimmung des Jugendausschusses ist die Startberechtigung gegeben. Der federführende Verein ist für die Einhaltung von Satzung und Ordnungen des FSA zuständig und haftet sportrechtlich für alle Mitglieder der Spielgemeinschaft. Für die Altersklassen A- bis G-Jugend dürfen maximal drei Mannschaften pro Spieljahr gemeldet werden.
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Spielverlegungen:
Anträge zu Verlegungen von Pflichtspielen sind über das Modul „Spielverlegung“ online im DFBnet zu stellen. Anträge werden nur bearbeitet, wenn ein neuer Termin im Antrag angegeben ist und der Gegner zugestimmt hat. Spielverlegungen sind kostenpflichtig (15,00 €), der beantragende Verein erhält vom Staffelleiter einen entsprechenden Gebührenbescheid. Kostenfrei sind Spielverlegungen bei Terminen der Jugendweihe oder nachgewiesenen schulischen Aktivitäten sowie bei Änderungen der Anstoßzeit am Spieltag. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Spielbeginn beim zuständigen Staffelleiter vorliegen. Nach Eingang des Antrages auf Spielverlegung und Zustimmung des Gegners wird das Spiel im DFBnet verlegt. Telefonische Absprachen zur Spielverlegung und Spielabsetzungen sind nicht zulässig.
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Wechselfristen:
Um Wettbewerbsverzerrungen im Nachwuchsfußball zu verhindern, wird folgendes festgelegt: Für einen Verein, der in einer Altersklasse und Spielklasse mit zwei Mannschaften am Spielbetrieb beteiligt ist, gilt die Jugendordnung des FSA, §7, Absatz 1, 2, und 3:
„1. Junioren können in ihrem Verein jeweils auch in der nächsthöheren Altersklasse gemäß § 4 Ziffer 4 dieser Ordnung eingesetzt werden. Bei Einsätzen eines Juniors in Verbindung mit einem Wechsel der Altersklasse gemäß § 4 dieser Ordnung gelten keine Wartefristen.
2. In Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften dürfen in den Altersklassen A- bis D-Jugend nicht mehr als drei Junioren bzw. in den Altersklassen E-Jugend abwärts nicht mehr als zwei Junioren aus höherklassigen Mannschaften derselben Altersklasse eingesetzt werden. Junioren in diesem Sinne sind Spieler, die im laufenden Spieljahr in mindestens 50 % der Pflichtspiele einer höherklassigen Mannschaft ihrer Altersklasse Einsatz kamen. Einsätze in verschiedenen höherklassigen Mannschaften ihrer Altersklasse werden summiert. Ausgefallene oder abgebrochene Pflichtspiele zählen erst mit ihrer rechtsgültigen Spielwertung hinzu. Maßstab der Ermittlung des prozentualen Einsatzes ist der Zeitraum vom Saisonbeginn (01.07.) bis zum Vortag des Spiels der unterklassigen Mannschaft der entsprechenden Altersklasse. Beim Einsatz eines Spielers einer höherklassigen Mannschaft in einer niederklassigen gilt eine Wartefrist von zwei Tagen, beginnend mit dem Tag nach dem Spiel der höherklassigen Mannschaft. An den letzten vier Spieltagen nach Rahmenterminplan der niederklassigen Mannschaft beträgt die Schutzfrist zehn Tage. Der Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft ist immer ohne Wartefrist möglich.
3. Minderjährige dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflichtspiel, Freundschaftsspiel bzw. Turnier zum Einsatz kommen.“
4. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der Kreisliga, und die zweite Mannschaft steht in der Tabelle vor der ersten Mannschaft, so gilt für Stammspieler der zweiten Mannschaft eine Wechselfrist von 48 Stunden, bevor sie in der ersten Mannschaft des Vereins wieder spielen dürfen!
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Einsatz von Spielerinnen:
Beim Einsatz von Mädchen im Jugendspielbetrieb gilt Folgendes zu beachten: Bei reinen Mädchenmannschaften dürfen die Spielerinnen zwei Jahre älter als die eigentliche Altersklasse sein. Zudem ist der Einsatz von Jungs während der gesamten Saison bei reinen Mädchenmannschaften nicht gestattet. Sollten Spielerinnen in gemischten Mannschaften eingesetzt werden, so dürfen sie nur ein Jahr älter als die eigentliche Altersklasse sein.
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Spielbetrieb G-Jugend:
Im G-Jugendbereich werden an 12 Wochenenden (Hin- und Rückrunde) Turniere im Modus „3 gegen 3“ gespielt, an denen alle Mannschaften teilnehmen. In der AK G-Jugend werden Spielerpässe empfohlen, sind jedoch keine Pflicht.
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Spielbetrieb F-Jugend:
Der Spielbetrieb der F-Jugend findet im Modus „3 gegen 3“ und „5 gegen 5“ parallel in Turnierform an 16 Wochenenden statt. Am jeweiligen Spielwochenende nehmen pro Turnier insgesamt vier bzw. drei gemeldete Mannschaften teil. Im Modus „5 gegen 5“ wird auf normalen Kleinfeldtoren gespielt. Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt, beide Betreuer/Trainer greifen nur dann ein, wenn sich die Kinder nicht einigen können. Es erfolgt keine Spielwertung und keine Platzierungen. Es wird bei jedem Spiel ein Spielbegleiter eingesetzt, der das Spiel beginnt und beendet, des Weiteren nach Torerzielung das Spiel freigibt und bei Foulspielen eingreift, bei dem sich beide Trainer nicht einig sind. Dieser Spielbegleiter kann ein junger Schiedsrichter des gastgebenden Vereins sein oder ein Übungsleiter/Trainer, der gerade spielfreien Mannschaft. Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer und Fans einen Abstand von mindestens 15 Metern zum Spielfeld einhalten. Bei jedem Turnier muss von den beteiligten Mannschaften ein Spielformular ausgefüllt werden, das nach dem Turnier dem Staffelleiter zuzusenden ist. Die Spiele im F-Jugendbereich sind Pflichtspiele nach §12, der Spielordnung des FSA. Mit der Meldung der Mannschaften verpflichtet sich der jeweilige Verein an den Turnieren teilzunehmen.
In der Hinrunde sind noch keine Spielerpässe Pflicht. Ab dem 1. Dezember 2025 sind bei allen Pflichtspielen Spielerpässe in der AK F-Jugend Pflicht!
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Auswechselungen E- und D-Jugend:
Entsprechend der Jugendordnung des FSA vom 01.07.2023, §14, Ziffer 3 gilt für den Spielbetrieb im KFV–Bereich Jerichower Land, dass in den Altersklassen E- und D-Junioren die Zahl der zum Einsatz kommenden Auswechselspieler auf acht Spieler erweitert wird. Das Wiedereinwechseln ist erlaubt.
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Spielbetrieb E-Jugend:
Der Spielmodus im Bereich der E-Jugend erfolgt nach dem Spielmodus 1-7 auf Kleinfeld. Im E-Jugendspielbetrieb werden zunächst drei einfache Vorrunden (Vorrunde 1: 8 Mannschaften, Vorrunde 2 und 3: 7 Mannschaften) gespielt. Für die Meisterrunde mit 8 Mannschaften (Hin- und Rückrunde) qualifizieren sich die beiden bestplatzierten Mannschaften der jeweiligen Vorrunden sowie die beiden besten Drittplatzierten aller Vorrunden. Bei den Drittplatzierten wird nach folgender Reihenfolge entschieden: erzielte Punkte – besseres Torverhältnis – meisterzielte Tore. Für die Platzierungsrunde 1 (Hin- und Rückrunde) mit 7 Mannschaften qualifizieren sich der schlechteste Drittplatzierte der Vorrunde sowie die Mannschaften mit den Plätzen 4 und 5 der jeweiligen Vorrunden. Alle anderen Mannschaften spielen in der Platzierungsrunde 2 (Hin- und Rückrunde) mit ebenfalls 7 Mannschaften.
Im Spielbetrieb der E-Jugend besteht die Möglichkeit des Flexmodus. Hierbei kann die Spielstärke auf 1-6 oder 1-5 reduziert werden. Das Spielfeld verkürzt sich dann von 9-Meter-Linie zu 9-Meter-Linie. Sollte der Flexmodus von einer Mannschaft in Anspruch genommen werden, muss die gegnerische Mannschaft sowie der Staffelleiter bis spätestens Mittwochabend um 18:00 Uhr über das DFBnet-Postfach darüber informiert werden.
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Spielbetrieb D-Jugend:
Der Spielmodus im Bereich der D-Jugend erfolgt nach dem Spielmodus 1-8 auf verkürztem Großfeld. Im D-Jugendspielbetrieb werden zunächst zwei einfache Vorrunden (Vorrunde 1: 8 Mannschaften, Vorrunde 2: 7 Mannschaften) gespielt. Für die Meisterrunde mit 8 Mannschaften (Hin- und Rückrunde) qualifizieren sich jeweils die vier besten Mannschaften der jeweiligen Vorrunden. Für die Platzierungsrunde (Hin- und Rückrunde) mit 7 Mannschaften qualifizieren sich die restlichen Mannschaften.
Im Spielbetrieb der D-Jugend besteht die Möglichkeit des Flexmodus. Hierbei kann die Spielstärke auf 1-6 reduziert werden. Es wird dann auf Kleinfeld gespielt. Sollte der Flexmodus von einer Mannschaft in Anspruch genommen werden, muss die gegnerische Mannschaft sowie der Staffelleiter bis spätestens Mittwochabend um 18:00 Uhr über das DFBnet-Postfach darüber informiert werden.
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Spielbetrieb C- und B-Jugend:
In der Altersklassen C- und B-Jugend wird im Spieljahr 2025/26 eine Spielunion mit dem Stadtfachausschuss (SFA) Magdeburg durchgeführt. Die Leitung liegt in der Hand des SFA Magdeburg.
Zu allen Heimspielen im Jerichower Land werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss des KFV JL angesetzt. Sollte am Donnerstag bis 21:00 Uhr vor dem angesetzten Spieltag kein Schiedsrichter im DFBnet geplant sein, so ist der Heimverein für die Stellung eines Spielleiters bzw. Schiedsrichterersatzes verantwortlich.
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Aufstiegsregelungen:
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D-Jugend: Der Kreismeister steigt in die Landesliga auf, sollte dieser verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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C- Jugend: Die bestplatzierte Mannschaft des Jerichower Landes in der Spielunion mit dem SV Magdeburg steigt in die Landesliga auf. Sollte diese verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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B-Jugend: Die bestplatzierte Mannschaft des Jerichower Landes in der Spielunion mit dem SV Magdeburg steigt in die Landesliga auf. Sollte diese verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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Kreispokal:
Kreispokalspiele werden zwischen den Mannschaften des KFV JL ausgetragen. Pokalspiele werden im KO–System ausgetragen. Sollten sich alle drei Mannschaften eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft innerhalb einer Altersklasse für das Achtelfinale qualifizieren, so wird ausgelost, welche der drei Mannschaften automatisch gegeneinander spielen. Haben sich zwei Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft für das Viertelfinale qualifiziert, so müssen sie gegeneinander angesetzt werden.
Im Kreispokal wird in allen Altersklassen kein Flexmodus gespielt. Die Anzahl der Auswechselungen in den jeweiligen Altersklassen entspricht den Regelungen des Ligaspielbetriebs. In allen Altersklassen ist das Wiedereinwechseln gestattet.
Jeder Spieler ist nur für eine Mannschaft und eine Altersklasse seines Vereins spielberechtigt. (Beispiel: Hat der Spieler für die erste Mannschaft gespielt, so ist er im Kreispokal für keine andere Mannschaft des Vereins oder der Spielgemeinschaft mehr spielberechtigt.)
Bei Pokalendspielen auf neutralen Plätzen wird vom KFV-Vorstand in Absprache mit dem Veranstalter entschieden, wer die Schiedsrichterkosten trägt. Im Pokalendspiel der D-Jugend auf verkürztem Großfeld werden drei Schiedsrichter gestellt.
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Weitere Bestimmungen:
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Bis einschließlich der Altersklasse E-Jugend wird der Elektronische Spielbericht (ESB) verwendet. Nach allen Pflichtspielen ist dieser innerhalb von 24 Stunden im DFBnet von den Vereinen zu bestätigen. Bei Widerhandlung erfolgt ein Verwaltungsentscheid in Höhe von 10 €. Bei Ausfall des ESB ist der Ersatzspielbericht zu verwenden (siehe Download). Wird kein Ersatzspielbericht verwendet, so ergeht gegen die Heimmannschaft ein Ordnungsgeld von 30 Euro.
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Meldet der gesamte Verein nur eine Nachwuchsmannschaft für den Spielbetrieb, so darf diese gemeldete Mannschaft Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten.
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Alle Pflichtspiele der Jugendmannschaften des KFV Jerichower Land sind auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.
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Bei Ehrungen auf Großfeld und auf verkürztem Großfeld werden 18 Medaillen und auf Kleinfeld 16 Medaillen pro Mannschaft zur Verfügung gestellt.
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Im KFV JL gibt es keine Zulassung zur Durchführung von Pflichtfreundschaftsspielen.
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Die Festlegungen zum Spielbetrieb sind unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden.
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Des Weiteren gelten alle bestehenden Satzungen und Ordnungen des FSA.
Stichtage für das Spieljahr 2025/26 im Nachwuchsbereich:
A-Junioren: 01.01.2008
B-Junioren: 01.01.2010
C-Junioren: 01.01.2012
D-Junioren: 01.01.2014
E-Junioren: 01.01.2016
F-Junioren: 01.01.2018
G-Junioren: 01.01.2020
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