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Festlegungen des Jugendausschusses zum Spielbetrieb 2022/23

1. Für Kleinfeldspiele in der E-Jugend werden keine Schiedsrichter zentral angesetzt! Der Platzverein muss sich um einen geprüften Schiedsrichter selbst bemühen. Auf Antrag und auf deren Kosten können am Spiel beteiligte Gemeinschaften auch neutrale Schiedsrichter beim Schiedsrichterausschuss anfordern. Für alle AK ab der D-Jugend werden Schiedsrichter vom Schiedsrichterausschuss des KFV angesetzt.

2. Die Bildung von Spielgemeinschaften im Jugend-spielbetrieb ist auf Kreis- und Landesebene möglich. Hierbei ist der §12 der Jugendordnung des FSA zu beachten. Diese Spielgemeinschaften müssen in schriftlicher Form beantragt werden. Erst nach Zustimmung des Jugendausschusses ist die Startberechtigung gegeben. Der federführende Verein ist für die Einhaltung von Satzung und Ordnungen des FSA zuständig und haftet sportrechtlich für alle Mitglieder der Spielgemeinschaft.

3. Anträge zu Verlegungen von Pflichtspielen sind über das Modul „Spielverlegung“ online im DFBnet zu stellen. Anträge werden nur bearbeitet, wenn ein neuer Termin im Antrag angegeben ist und der Gegner zugestimmt hat. Spielverlegungen sind kostenpflichtig (20,- €), die Kopie der Einzahlungsquittung ist dem Antrag an den jeweiligen Staffelleiter beizufügen. Kostenfrei sind Spielverlegungen bei Terminen der Jugendweihe oder nachgewiesenen schulischen Aktivitäten, sowie bei Änderungen der Anstoßzeit am Spieltag. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Spielbeginn beim zuständigen Staffelleiter vorliegen. Nach Eingang des Antrages auf Spielverlegung und Zustimmung des Gegners wird das Spiel im DFBnet verlegt. Telefonische Absprachen zur Spielverlegung und Spielabsetzungen sind nicht zulässig.

4. In den Altersklassen A– bis E-Jugend werden die Kreispokalspiele mit Kreis- und Landesliga-Mannschaften durchgeführt. Pokalspiele werden im KO–System ausgetragen. Haben sich zwei Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft für das Viertelfinale qualifiziert, so müssen sie gegeneinander angesetzt werden. Bei Pokalendspielen auf neutralen Plätzen werden die anfallenden Schiedsrichterkosten je zur Hälfte von den beteiligten Mannschaften getragen.

5. Um Wettbewerbsverzerrungen im Nachwuchsfußball zu verhindern, wird folgendes festgelegt: Für einen Verein, der in einer Altersklasse und Spielklasse mit zwei Mannschaften am Spielbetrieb beteiligt ist, gilt die Jugendordnung des FSA, §7, Absatz 2, 3 und 4:

„2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft der gleichen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen beträgt die Schutzfrist 10 Tage. Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten z.B. eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. E1 in E2).

„3. Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächsthöhere Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden. Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.“

„4. Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit Spiele auf Kleinfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.“

6. In der Altersklassen C wird im Spieljahr 2022/23 eine Spielunion mit dem Stadtfachausschuss (SFA) Magdeburg durchgeführt. Die Leitung liegt in der Hand des SFA Magdeburg. In der Altersklasse B werden im Spieljahr 2022/23 eine Spielunion mit dem KFV Börde (TSG Grün-Weiß Möser sowie Spg. Niegripp/Hohenwarthe) und dem Fußballkreis Havelland (TSV Brettin/Roßdorf) durchgeführt, wobei der KFV Börde bzw. der Fußballkreis Havelland die Leitung der Spielunion übernehmen. Zu allen Heimspielen im Jerichower Land werden Schiedsrichtern durch den Schiedsrichterausschuss des KFV JL angesetzt.

7. Entsprechend der Jugendordnung des FSA vom 01.07.2021, §15, Ziffer 3 gilt für den Spielbetrieb im KFV–Bereich Jerichower Land, dass in den Altersklassen E- und DJunioren die Zahl der zum Einsatz kommenden Auswechselspieler auf 8 Spieler erweitert wird.

8. Bis einschließlich der Altersklasse E-Jugend wird der Elektronische Spielbericht (ESB) verwendet. Bei Ausfall des ESB ist der Ersatzspielbericht zu verwenden (siehe Download).

9. Fair-Play-Liga 

 Die Spiele der Fair-Play-Liga F- und G-Jugend finden in Turnierform statt. Am jeweiligen Spielwochenende finden Turniere mit den gemeldeten Mannschaften statt. Der normale Kleinfeldplatz wird auf jeder Seite in der Breite auf 10 Meter verkleinert. Es wird 1:6, mit einem Torwart und 6 Spielern, auf 5x2 Meter Toren gespielt. Die Spielzeit beträgt einmal 15 Minuten, bei Turnieren mit 6 Mannschaften jeweils 10 Minuten. Wo die Möglichkeit besteht, kann auf zwei Feldern gleichzeitig gespielt werden. Die Spielfeldgröße darf in der AK G- und F- Jugend 45x30 Meter nicht überschreiten. Das Auswechseln kann beliebig erfolgen. Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt, beide Betreuer/Trainer greifen nur dann ein, wenn sich die Kinder nicht einigen können. Es erfolgt keine Spielwertung und keine Platzierungen. Es wird bei jedem Spiel ein Spielbegleiter eingesetzt, der das Spiel beginnt und beendet, des Weiteren nach Torerzielung das Spiel freigibt und bei Foulspielen eingreift, bei dem sich beide Trainer nicht einig sind. Dieser Spielbegleiter kann ein junger Schiedsrichter des gastgebenden Vereins sein oder ein Übungsleiter/Trainer, der gerade spielfreien Mannschaft. Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer undFans einen Abstand von mindestens 15 Meter zum Spielfeld einhalten. Bei jedem Turnier muss von den beteiligten Mannschaften ein Spielformular ausgefüllt werden, das nach dem Turnier dem SK Holger Busse zuzusenden ist. Die Spiele der FairPlay Liga sind Pflichtspiele nach §13, Ziffer 4 der Spielordnung des FSA. Mit der Meldung der Mannschaften verpflichtet sich der jeweilige Verein an den Turnieren teilzunehmen.

In der Hinrunde sind noch keine Spielerpässe Pflicht. Ab dem 1. Dezember 2022 sind bei allen Pflichtspielen Spielerpässe in der AK F-Jugend Pflicht! In der AK GJugend werden Spielerpässe empfohlen, sind jedoch keine Pflicht. Die Fairplay-Turnieren der F- und G-Jugend sind auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.

10. Entsprechend der Spielordnung sind Freundschaftsspiele von der Heimmannschaft anzumelden. Im Kreis- und Landesmaßstab spielende Gemeinschaften des JL melden bitte zentral mindestens 5 Tage vorher an den DFBnet-Beauftragten (J.Schulze) mit folgenden Angaben ihre Spiele an:

- Spieltag und Anstoß, Spielort

- beteiligte Vereine mit Spielklassenangabe (bitte beachten, ob I. oder II. MS)

- vorgesehener Schiedsrichter bzw. neutraler Schiedsrichter erwünscht.

Diese Spiele werden ebenfalls im DFBnet dargestellt und die übrigen Beteiligten (Staffelleiter, SR-Ansetzer) darüber verständigt. Auch hier sind die ESB zu verwenden.

Im KFV Jerichower Land gibt es keine Zulassung zur Durchführung von Pflichtfreundschaftsspielen.

11. Bei Ehrungen auf Großfeld und auf verkürztem Großfeld werden 18 Medaillen und auf Kleinfeld 16 Medaillen pro Mannschaft zur Verfügung gestellt.

12. Des Weiteren gelten alle bestehenden Satzungen und Ordnungen des FSA.

Stichtage für das Spieljahr 2022/23 im Nachwuchsbereich:

A - Junioren: 01.01.2004

B - Junioren: 01.01.2006

C - Junioren: 01.01.2008

D - Junioren: 01.01.2010

E - Junioren : 01.01.2012

F - Junioren : 01.01.2014

G - Junioren : 01.01.2016

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2022 um 11:57 Uhr