1. Für Kleinfeldspiele in der E-Jugend werden keine Schiedsrichter zentral angesetzt! Der Platzverein muss sich um einen geprüften Schiedsrichter selbst bemühen. Auf Antrag und auf deren Kosten können am Spiel beteiligte Gemeinschaften auch neutrale Schiedsrichter beim Schiedsrichterausschuss anfordern.
Für alle AK ab der D-Jugend werden Schiedsrichter vom Schiedsrichterausschuss des KFV angesetzt, sollte bis Donnerstag-Abend kein Schiedsrichter angesetzt sein, ist der Heimverein verpflichtet, einen Schiedsrichter zu stellen.
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Die Bildung von Spielgemeinschaften im Jugendspielbetrieb ist auf Kreis- und Landesebene möglich. Hierbei ist der §11 der Jugendordnung des FSA zu beachten. Diese Spielgemeinschaften müssen in schriftlicher Form beantragt werden. Erst nach Zustimmung des Jugendausschusses ist die Startberechtigung gegeben. Der federführende Verein ist für die Einhaltung von Satzung und Ordnungen des FSA zuständig und haftet sportrechtlich für alle Mitglieder der Spielgemeinschaft. Für die Altersklassen A- bis E-Jugend dürfen maximal zwei Mannschaften pro Spieljahr gemeldet werden. Für die Altersklassen F- und G-Jugend sind mehr als zwei Mannschaften als Spielgemeinschaft möglich.
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Anträge zu Verlegungen von Pflichtspielen sind über das Modul „Spielverlegung“ online im DFBnet zu stellen. Anträge werden nur bearbeitet, wenn ein neuer Termin im Antrag angegeben ist und der Gegner zugestimmt hat. Spielverlegungen sind kostenpflichtig (20 €), die Kopie der Einzahlungsquittung ist dem Antrag an den jeweiligen Staffelleiter beizufügen. Kostenfrei sind Spielverlegungen bei Terminen der Jugendweihe oder nachgewiesenen schulischen Aktivitäten, sowie bei Änderungen der Anstoßzeit am Spieltag. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Spielbeginn beim zuständigen Staffelleiter vorliegen. Nach Eingang des Antrages auf Spielverlegung und Zustimmung des Gegners wird das Spiel im DFBnet verlegt. Telefonische Absprachen zur Spielverlegung und Spielabsetzungen sind nicht zulässig.
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Kreispokalspiele (nur E-Jugend) werden zwischen den Mannschaften ausgetragen, die auf Kreisebene ihre Punktspiele durchführen. Pokalspiele werden im KO–System ausgetragen. Bei drei gemeldeten Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft müssen die zweite und dritte Mannschaft im Achtelfinale gegeneinander spielen. Haben sich zwei Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft für das Viertelfinale qualifiziert, so müssen sie gegeneinander angesetzt werden. Bei Pokalendspielen auf neutralen Plätzen werden die anfallenden Schiedsrichterkosten je zur Hälfte von den beteiligten Mannschaften getragen.
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Beim Einsatz von Mädchen im Jugendspielbetrieb gilt Folgendes zu beachten: Bei reinen Mädchenmannschaften dürfen die Spielerinnen zwei Jahre älter als die eigentliche Altersklasse sein. Zudem ist der Einsatz von Jungs während der gesamten Saison bei reinen Mädchenmannschaften nicht gestattet. Sollten Spielerinnen in gemischten Mannschaften eingesetzt werden, so dürfen sie nur ein Jahr älter als die eigentliche Altersklasse sein.
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Meldet der gesamte Verein nur eine Nachwuchsmannschaft für den Spielbetrieb, so darf diese gemeldete Mannschaft Pflichtfreundschaftsspiele bestreiten.
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Um Wettbewerbsverzerrungen im Nachwuchsfußball zu verhindern, wird folgendes festgelegt: Für einen Verein, der in einer Altersklasse und Spielklasse mit zwei Mannschaften am Spielbetrieb beteiligt ist, gilt die Jugendordnung des FSA, §7, Absatz 1, 2, und 3:
„1. Junioren können in ihrem Verein jeweils auch in der nächsthöheren Altersklasse gemäß § 4 Ziffer 4 dieser Ordnung eingesetzt werden. Bei Einsätzen eines Juniors in Verbindung mit einem Wechsel der Altersklasse gemäß § 4 dieser Ordnung gelten keine Wartefristen.
2. In Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften dürfen in den Altersklassen A- bis D-Jugend nicht mehr als drei Junioren bzw. in den Altersklassen E-Jugend abwärts nicht mehr als zwei Junioren aus höherklassigen Mannschaften derselben Altersklasse eingesetzt werden. Junioren in diesem Sinne sind Spieler, die im laufenden Spieljahr in mindestens 50 % der Pflichtspiele einer höherklassigen Mannschaft ihrer Altersklasse Einsatz kamen. Einsätze in verschiedenen höherklassigen Mannschaften ihrer Altersklasse werden summiert. Ausgefallene oder abgebrochene Pflichtspiele zählen erst mit ihrer rechtsgültigen Spielwertung hinzu. Maßstab der Ermittlung des prozentualen Einsatzes ist der Zeitraum vom Saisonbeginn (01.07.) bis zum Vortag des Spiels der unterklassigen Mannschaft der entsprechenden Altersklasse.
Beim Einsatz eines Spielers einer höherklassigen Mannschaft in einer niederklassigen gilt eine Wartefrist von zwei Tagen, beginnend mit dem Tag nach dem Spiel der höherklassigen Mannschaft. An den letzten vier Spieltagen nach Rahmenterminplan der niederklassigen Mannschaft beträgt die Schutzfrist zehn Tage. Der Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft ist immer ohne Wartefrist möglich.
3. Minderjährige dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflichtspiel, Freundschaftsspiel bzw. Turnier zum Einsatz kommen.“
4. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der Kreisliga, und die zweite Mannschaft steht in der Tabelle vor der ersten Mannschaft, so gilt für Stammspieler der zweiten Mannschaft eine Wechselfrist von 48 Stunden, bevor sie in der ersten Mannschaft des Vereins wieder spielen dürfen!
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In der Altersklassen C- und B-Jugend wird im Spieljahr 2024/25 eine Spielunion mit dem Stadtfachausschuss (SFA) Magdeburg durchgeführt. Die Leitung liegt in der Hand des SFA Magdeburg.
Zu allen Heimspielen im Jerichower Land werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss des KFV JL angesetzt. Sollte am Donnerstag bis 21:00 Uhr vor dem angesetzten Spieltag kein Schiedsrichter im DFBnet geplant sein, so ist der Heimverein für die Stellung eines Spielleiters bzw. Schiedsrichterersatzes verantwortlich.
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Entsprechend der Jugendordnung des FSA vom 01.07.2023, §14, Ziffer 3 gilt für den Spielbetrieb im KFV–Bereich Jerichower Land, dass in den Altersklassen E- und D-Junioren die Zahl der zum Einsatz kommenden Auswechselspieler auf acht Spieler erweitert wird.
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Bis einschließlich der Altersklasse E-Jugend wird der Elektronische Spielbericht (ESB) verwendet. Bei Ausfall des ESB ist der Ersatzspielbericht zu verwenden (siehe Download). Wird kein Ersatzspielbericht verwendet, so ergeht gegen die Heimmannschaft ein Ordnungsgeld von 30 Euro.
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Der Spielbetrieb der F-Jugend findet im Modus „3 gegen 3“ und „5 gegen 5“ parallel in Turnierform statt. Am jeweiligen Spielwochenende nehmen pro Turnier insgesamt vier bzw. drei gemeldete Mannschaften teil. Im Modus „5 gegen 5“ wird auf normalen Kleinfeldtoren gespielt. Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt, beide Betreuer/Trainer greifen nur dann ein, wenn sich die Kinder nicht einigen können. Es erfolgt keine Spielwertung und keine Platzierungen. Es wird bei jedem Spiel ein Spielbegleiter eingesetzt, der das Spiel beginnt und beendet, des Weiteren nach Torerzielung das Spiel freigibt und bei Foulspielen eingreift, bei dem sich beide Trainer nicht einig sind. Dieser Spielbegleiter kann ein junger Schiedsrichter des gastgebenden Vereins sein oder ein Übungsleiter/Trainer, der gerade spielfreien Mannschaft. Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer und Fans einen Abstand von mindestens 15 Metern zum Spielfeld einhalten. Bei jedem Turnier muss von den beteiligten Mannschaften ein Spielformular ausgefüllt werden, das nach dem Turnier dem SK Lucas Weinheimer zuzusenden ist. Die Spiele im F-Jugendbereich sind Pflichtspiele nach §12, der Spielordnung des FSA. Mit der Meldung der Mannschaften verpflichtet sich der jeweilige Verein an den Turnieren teilzunehmen.
In der Hinrunde sind noch keine Spielerpässe Pflicht. Ab dem 1. Dezember 2024 sind bei allen Pflichtspielen Spielerpässe in der AK F-Jugend Pflicht!
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Im G-Jugendbereich werden an acht Wochenenden (Hin- und Rückrunde) Turniere im Modus „3 gegen 3“ gespielt, an denen alle neun Mannschaften teilnehmen. In der AK G-Jugend werden Spielerpässe empfohlen, sind jedoch keine Pflicht.
Diese Festlegungen zum Spielbetrieb sind unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden.
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Alle Pflichtspiele der Jugendmannschaften des KFV Jerichower Land sind auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.
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Bei Ehrungen auf Großfeld und auf verkürztem Großfeld werden 18 Medaillen und auf Kleinfeld 16 Medaillen pro Mannschaft zur Verfügung gestellt.
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Aufstiegsregelungen:
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D-Jugend: Der Kreismeister steigt in die Landesliga auf, sollte dieser verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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C- Jugend: Die bestplatzierte Mannschaft des Jerichower Landes in der Spielunion mit dem SV Magdeburg steigt in die Landesliga auf. Sollte diese verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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B-Jugend: Die bestplatzierte Mannschaft des Jerichower Landes in der Spielunion mit dem SV Magdeburg steigt in die Landesliga auf. Sollte diese verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
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Des Weiteren gelten alle bestehenden Satzungen und Ordnungen des FSA.
Im KFV Jerichower Land gibt es keine Zulassung zur Durchführung von Pflichtfreundschaftsspielen!
Stichtage für das Spieljahr 2024/25 im Nachwuchsbereich:
A-Junioren: 01.01.2007
B-Junioren: 01.01.2009
C-Junioren: 01.01.2011
D-Junioren: 01.01.2013
E-Junioren: 01.01.2015
F-Junioren: 01.01.2017
G-Junioren: 01.01.2019
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